Freitag, 29. Januar 2021
Liebe extern SchülerInnen, liebe Lehrkräfte,
soeben habe ich vom Gesundheitsamt folgende Information bekommen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht als Kontaktpersonen des Ausbruchsgeschehens am Kolleg gelten:
externe Personen, die während ihres zeitlich begrenzten gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände ausnahmslos durchgehend korrekt eine FFP2-Maske getragen haben. Konkret sind das alle externen Schülerinnen und Schüler, die zum Klausurenschreiben am Kolleg waren oder Lehrkräfte, die zur Klausuraufsicht, bzw. für eine kurze Erledigung vor Ort waren.
Dies gilt nicht nur für die Dauer des Aufenthaltes im Klassenraum, sondern ebenfalls für die Begegnung mit internen Personen in allen Bereichen des Schulgeländes.
Ihre Aussage, ob die FFP2-Maske tatsächlich konsequent durchgehend getragen wurde, ist außerordentlich wichtig und auch rechtskräftig bindend, bei Falschaussage ergeben sich rechtliche Konsequenzen für den Betroffenen, zusätzlich selbstverständlich auch mögliche gesundheitliche Konsequenzen.
Wir bitten um zügige Übermittlung, wer weiterhin als Kontaktperson gilt und wer nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundheitsamt“
(Bitte klicken Sie unbedingt auf die Überschrift, um die ausführliche Nachricht zu lesen - danke!)