Kosten

Kosten am Kolleg St. Blasien 

Das Kolleg St. Blasien ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium mit Internat, ein gemeinnütziges Unternehmen und gymnasiale Standortschule im Hochschwarzwald. Seitens des Landes Baden-Württemberg wird der reguläre Zuschuss für Privatschulen bezahlt, der die Kosten eines durchschnittlichen Gymnasialschülers des Landes zu ca. 80 % abdeckt. Die restlichen 20 % sowie alle Zusatzleistungen jenseits der staatlichen Grundversorgung – dazu gehört bspw. auch die Euroklasse – müssen durch das Kolleg erwirtschaftet werden. Daher ist es notwendig, dass Gebühren erhoben werden. Diese stellen sich folgendermaßen zusammen:

Schul- und Pensionskosten für das Schuljahr 2026/2027

Schulgeld für externe Schülerinnen und Schüler (Gymnasium und Aufbaugymnasium): 

  

Monat

Jahr

Grundpreis

Kl. 5 bis 8

165 €

1.980 €

plus iPad

Kl. 9 bis 12

185 €

2.220 €

Kosten für das Externat (Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen bis Kl. 8):

 

Monat

Drei Nachmittage pro Woche

125 €

Fünf Nachmittage pro Woche

180 €

Schul- und Pensionskosten für interne Schülerinnen und Schüler: 

  

Monat

Jahr

Grundpreis

Einstieg 7 bis 9

2.595 €

31.140 €

1. Stufe 

Einstieg 10

2.845 €

34.140 €

2. Stufe

Einstieg KS 11/12

3.195 €

38.340 €

Einmalige Aufnahmegebühr: 250 €

Hinweis: Preisstufe 1 und 2 gelten ausschließlich, sofern kein Einstieg in der jeweils vorherigen Klassenstufe erfolgt ist. Wird bereits in der vorherigen Stufe eingestiegen, bleibt der Preis dieser Stufe bestehen. 

 

Schul- und Pensionskosten für interne Gastschüler:

 

 

Monat

Jahr

Ganzjährig

12 Monate

3.100 €

37.200 €

 

< 1 Jahr

3.600 €

 

Einmalige Aufnahmegebühr: 500 €

Schul- und Pensionskosten für die Euroklasse:

 

 

Monat

Jahr

Extern

exkl. Schulgeld

530 €

6.360 €

Intern

inkl. Schulgeld

3.230 €

38.760 €

Einmalige Aufnahmegebühr Intern: 500 €

Hinweise

Das Schuljahr beginnt immer zum 1. August. Sämtliche Schul- und Pensionskosten werden regulär quartalsweise eingezogen. 

Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Notwendigkeit, gestiegene Kosten für Personal, Infrastruktur und Betrieb dauerhaft zu decken, ist mit einer jährlichen Anpassung zu rechnen, die jeweils zum 01. August eines Jahres in Kraft tritt. Die Inflationsanpassung bei internen Schülern liegt bei ca. 3 %. Bei externen Schülern erhöht sich der Preis jährlich um 5 Euro pro Monat. 

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen können 30 % der reinen Schul- und Externatskosten im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei internen Schülern können zudem Betreuungskosten bis zum 14. Lebensjahr des Kindes bescheinigt werden. Das Kolleg stellt hierfür eine entsprechende Bescheinigung aus.

Nebenkosten

Neben den oben beschriebenen Fixkosten gibt es die sogenannten Nebenkosten. Dies sind individuelle Kosten für Ausflüge, Klassenfahrten, Schulbücher oder Privatunterricht (für Nachhilfe oder bspw. für Instrumentalunterricht). Die meisten der ca. 50 außerschulischen Freizeitaktivitäten am Kolleg St. Blasien sind für Schülerinnen und Schüler kostenfrei oder haben nur sehr geringe Unkostenbeiträge. Naturgemäß sind die Nebenkosten bei externen Schülerinnen und Schülern  geringer als bei internen, die am Kolleg leben und hier auch ihre gesamte Freizeit verbringen. Die Nebenkosten werden jährlich dreimal berechnet. 

Sozialfonds und Stipendien

Für Familien externer Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Unterstützung beim Schulgeld benötigen, gilt der Grundsatz: Am Schulgeld darf der Kollegsbesuch nicht scheitern. Der Stipendienantrag wird gemeinsam mit allen benötigten Unterlagen beim Kollegsdirektor (kollegsdirektor@kolleg-st-blasien.de) eingereicht. Dieser entscheidet im Stipendienausschuss Anfang Juli über die Zuteilung für das folgende Schuljahr. Ein Stipendium läuft immer nur für ein Jahr und muss ggf. für das folgende Schuljahr erneuert werden. 

Bedürftige Familien mit mehreren Kindern am Kolleg können zudem einen Antrag auf Geschwisterermäßigung stellen. Dieser ist formlos per E-Mail beim Kollegsdirektor (kollegsdirektor@kolleg-st-blasien.de) zu stellen. Die Geschwisterermäßigung muss ebenfalls jährlich neu beantragt werden.

Auch für interne Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit eines Stipendiums. Hierfür ist ein Gespräch mit dem Kollegsdirektor beim Vorstellungstag notwendig. Dies gilt auch für eine Geschwisterermäßigung.

Gastschüler und interne Euro-Schüler können sich nicht um Stipendien bewerben. 

Refinanziert werden die Stipendien durch den Sozialfonds, der naturgemäß begrenzt ist. Daher können auch nicht alle Anträge (in vollem Umfang) bewilligt werden. Die Stipendienvergabe ist aufgrund der Spenden von Eltern, Altschülern, des Erzbistums Freiburg, des Jesuitenordens und der Stiftung Kolleg St. Blasien an den Sozialfonds möglich.