Antrag auf Schulbefreiung für 1. Samstage, 2. Ferienrandzeiten und 3. mehr als zwei aufeinanderfolgende Schultage
(Alle anderen Schulbefreiungsanträge richten Sie bitte direkt per Mail an das Klassenlehrerteam)
Für alle internen und externen Schülerinnen und Schüler.
Nur für Internatsschülerinnen / Internatsschüler
Allgemeine Hinweise für alle Schülerinnen und Schüler:
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Das Vorliegen eines Beurlaubungsgrundes ist glaubhaft zu machen.“ (Schulbesuchsverordnung BW §4 Abs. 1) Der rechtliche Rahmen bietet Befreiungsgründe, die Sie unter folgendem Link nachlesen können:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulBesVBWV7P4 (Lesezeit max. 5 Minuten).
Anträge sind mindestens 8 Tage im Voraus zu stellen!
Eine Ausnahme bilden die Internatsschülerinnen und Internatsschüler: Ihnen steht ein Heimfahrtswochenende jeweils zwischen zwei Ferienabschnitten zu, vorausgesetzt das Internat hat keine verpflichtenden Veranstaltungen. Bei zumutbarer Entfernung beginnt das Heimfahrtswochenende nach dem Samstagsunterricht.
Alle weiteren Schulbefreiungen unterliegen den schulrechtlichen Vorgaben (s.o.).
Notwendige Termine, die in der Schulbesuchsverordnung nicht aufgeführt werden, bedürfen der Meldung an die Schule. Beispiele: Facharzttermine, behördlich angeordnete Termine oder außerschulische Prüfungen.
Gesundheitliche Abwesenheiten zählen nicht zur Kategorie Schulbefreiungen und sind in gewohnter Weise dem Klassenlehrerteam und bei Internatsschülern zusätzlich der Gruppe zu melden.