Projektskizze: Begabungen erkennen, fördern und entfalten
Stand 06.05.2008
Ausgangslage
Die Heterogenität unserer Schülerschaft nimmt zu. Das ist zunächst sehr erfreulich, stellt die
schulische und pädagogische Arbeit insgesamt aber vor neue Herausforderungen:
Die Rahmenbedingungen der Grundschulbildung und die höhere Durchlässigkeit ins
Gymnasium bewirken dort einen erhöhten Förderbedarf, in Lern- und Arbeitstechniken
ebenso wie in den entsprechenden Dispositionen und Haltungen.
Die beruflich und/oder biographisch bedingte zunehmende Mobilität innerhalb unserer
Gesellschaft bedeutet für immer mehr Kinder und Jugendliche häufigere Schulwechsel,
zwischen Bundesländern, aber auch zwischen nationalen Systemen und Kontinenten. Neben
der Bewältigung der menschlichen und persönlichen Herauforderungen werden damit auch
fast immer Nachführungskurse notwendig.
Erfreulicherweise hat die schul- und die allgemeinpädagogische Forschung der letzten 10 bis
15 Jahre die berechtigten Anliegen der Förderung hoch- und höchstbegabter Kinder und
Jugendlicher bekannt gemacht. Am Kolleg St. Blasien verfolgen wir weiterhin einen
integrativen Ansatz, der stärker auf Enrichment- als auf Akzelerationsmodelle setzt und eine
ganzheitliche Förderung unter besonderer Berücksichtigung sozialer Kompetenzen anzielt:
14jährige Abiturienten sind für uns kein erstrebenswertes Ziel.
Die Zunahme von Verhaltensoriginalitäten und Entwicklungsdefiziten bei Kindern und
Jugendlichen, die sich beispielsweise in der steigenden Zahl von AD(H)S-Diagnosen
niederschlägt, macht unabhängig ihrer Ursache vermehrt sonder- und förderpädagogische
Einzel- und Gruppeninterventionen notwendig, um eine Regelbeschulung sicherzustellen
oder überhaupt erst zu gewährleisten.
Der differenziertere Blick auf Phänomene wie Lese-Rechtschreib-Schwächen oder Dyskalkulie
ermöglicht mehr Schülerinnen und Schülern zurecht den Besuch des Gymnasiums, erfordert
aber ebenfalls umfangreiche Therapien und begleitetes Training.
Auch außerhalb der testdiagnostisch definierten Grenzen besitzt jede Schülerin und jeder
Schüler individuelle und deshalb wertvolle Begabungen, die oft erst entdeckt und freigelegt
werden müssen. Wir stellen dies leicht für den sportlichen oder musischen Bereich fest und
ebenso für die Fächer der schulischen Disziplinen. Der gleichen Aufmerksamkeit bedürfen
aber auch künstlerische oder soziale Begabungen oder besondere Fähigkeiten
beispielsweise im organisatorischen oder pädagogischen Arbeiten.
Grundentscheidung
Wir sehen in der Heterogenität unserer Schülerschaft kein Problem, sondern eine enorme
Chance. Wir wollen diese Heterogenität bewahren und sogar noch fördern und verstärken!
Deshalb soll jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend seinen Bedürfnissen und
Begabungen optimale Förderung erfahren. Wir wollen damit eine neue Qualität des
grundlegenden Prinzips jesuitischer Erziehung, der cura personalis, erreichen und so den uns
anvertrauten Kindern und Jugendlichen und den ihnen geschenkten Anlagen noch mehr gerecht
werden. So wird deutlich, dass wir sie zuerst als Geschöpf sehen und annehmen, so wie Gott
jede und jeden gewollt und gestaltet hat. Und wir wollen helfen, dass sie sich ebenso entdecken
und entfalten. Wir sind aus täglicher Anschauung davon überzeugt, dass jede und jeder
förderungswürdige Begabungen in sich trägt, deshalb sprechen wir nicht von einem Programm
nur für Hochbegabte, und auch nicht von der Förderung besonders Begabter. Damit wollen wir
zugleich einen Beitrag zur politischen Erziehung leisten: Das angstfreie und erfolgreiche Erleben
von Heterogenität fördert Toleranz, Solidarität und Zivilcourage. Mit diesem Ziel bemühen wir uns
bereits seit Jahren in den internationalen Projekten des Kollegs: der Euroklasse, der China-
Partnerschaft und dem lebendigen Austausch mit unseren Partnerschulen in Europa und der
ganzen Welt.
Der politische Kontext
Das Land Baden-Württemberg hat eine andere Entscheidung als wir getroffen und setzt beinahe
ausschließlich auf die separierende Förderung hoch- und höchstbegabter Schülerinnen und
Schüler. Im Gegensatz dazu spricht beispielsweise das Schulgesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen aus dem Jahr 2006 von individueller Förderung als „Leitidee schulischer Praxis“.
Dennoch ist uns im gesamten Bundesgebiet kein vergleichbares Konzept bekannt, das
systematisch alle Schülerinnen und Schüler aus der Perspektive individueller
Fördermöglichkeiten in den Blick nimmt. Vergleichbare Zentren oder Einrichtungen fokussieren
immer ausschließlich auf Hochbegabung.
Dagegen haben wir uns sehr stark anregen lassen von den Erfahrungen der jesuitischen Schulen
und Internatsschulen im angelsächsischen Sprachraum: Die dortige Gesetzeslage erzwingt
weitestgehend die pädagogische Arbeit, die wir jetzt anzielen und umsetzen wollen: Unter dem
Begriff „special educational needs“ finden wir vieles von dem, was wir uns für das Kolleg und für
unsere Schülerinnen und Schüler wünschen und was wir nun aufbauen wollen.
Der Auftrag
Das ZiBf hat den Auftrag, die schulische und erzieherische Arbeit des Kollegs fach- und
sachspezifisch zu unterstützen. Dies geschieht in unterschiedlichen Formen und auf
unterschiedliche Weise:
Beratung einzelner Schüler/-innen sowie pädagogischer Mitarbeiter/-innen bei Schul- und
Erziehungsfragen
Differentielle Diagnostik der Lernausgangslage aus systemischer Perspektive mit Hilfe von
Gesprächen, Interviews, Beobachtungen und Testverfahren
Die Erstellung und Fortschreibung individueller Förderpläne
Schullaufbahnberatung und Vermittlung zu weiteren Fachstellen oder Fachleuten anderer
Disziplinen
Durchführung und Evaluation von Förderkonzepten und Trainingsprogrammen zur
Vorbeugung oder Bewältigung von Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, einzeln
oder in einer Gruppe
Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte und Programme sowie Vermittlung in
bestehende Fördermaßnahmen im näheren und weiteren Umfeld
Mitwirkung bei Fortbildungen der pädagogischen Kollegien, Ausbildung von Schüler/-innen
zu Lernförder-Mentoren
Die Abläufe
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler Zugang zum ZiBf. Dazu gibt es eine feste,
offene Sprechzeit.
Daneben können (Klassen-)Lehrer/-innen, Erzieher/-innen, Eltern und die Kollegsleitung
Schülerinnen und Schülern ein Gespräch im ZiBf empfehlen oder einen ersten Termin
vereinbaren. Für testdiagnostische Verfahren ist die Zustimmung mindestens eines
Erziehungsberechtigten erforderlich, auch im Blick auf möglicherweise entstehende Kosten.
Mitarbeiter/-innen des ZiBf haben die Möglichkeit der Beobachtung einer Schülerin/eines
Schülers in alltäglichen Situationen, wenn die unterrichtende Lehrkraft bzw. der Erzieher/die
Erzieherin zustimmt. Sie nehmen an allen ordentlichen und außerordentlichen
Klassenkonferenzen teil sowie auf Wunsch oder Einladung auch an GLK oder Erzieherkonferenz.
Die Implementierung individueller Fördermaßnahmen, die den Regelunterricht oder die
Internatsabläufe betreffen, bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Schul- und ggf.
Internatsleitung sowie der Abstimmung mit dem Klassenlehrer und (bei Internen) der Erzieherin
bzw. des Erziehers. Dies gilt auch für Beurlaubungen von Schüler/-innen auf Initiative des ZiBf.
Alle Schritte und Maßnahmen werden intern dokumentiert, umfangreichere Interventionen
evaluiert.
Ausstattung
Die Leitung des ZiBf liegt bei einem Psychologen/einer Psychologin mit einschlägiger
Berufserfahrung im schulpsychologischen Feld. Er/sie trägt die Verantwortung für die effektive
Umsetzung des Auftrags in Übereinstimmung mit der Kollegssatzung. Die Dienst- und
Fachaufsicht der Leitungsstelle ZiBf liegt beim Internatsleiter.
Neben der aktuellen Beratungslehrerin/dem aktuellen Beratungslehrer können dem ZiBf noch
weitere Kolleginnen und Kollegen aus Schule und/oder Internat zugeordnet werden. Die Leitung
des ZiBf ist ihnen gegenüber nur in Fragen der organisatorischen Abläufe weisungsbefugt.
Das ZiBf verfügt über eigene Räumlichkeiten mit der entsprechenden Infrastruktur, eine
fachspezifische Mediothek sowie ein Sachmittelbudget.
Diese Projektskizze wird im Laufe der zweijährigen Erprobungsphase fortgeschrieben,
überarbeitet und weiterentwickelt.